2. Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und des Art. 20 des Kostengesetzes den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Pfeffenhausen in Form des vorliegenden Entwurfs der Variante 2 (mit Rosengrabstätten). Der Entwurf ist Teil des Beschlusses. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Friedhofsgebührensatzung vom 30.07.2010 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.11.2018 tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
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