1. Der Marktgemeinderat hat die Feststellungen und Hinweise des BKPV zur Kenntnis genommen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Neuerlass der Friedhofssatzung des Marktes Pfeffenhausen in Form des vorliegenden Entwurfs (mit Rosengrabstätten). Der Satzungsentwurf ist dabei Teil des Beschlusses. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 30.07.2010 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.11.2018 mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.