Erlass einer Haushaltssatzung und Aufstellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023; Abänderungen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zu erlassen und den angepassten Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufzustellen (Haushaltssatzung, siehe Anlage). Ebenso wird der geänderte Stellenplan genehmigt.
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