Erlass einer Haushaltssatzung und Aufstellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die vorgetragene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufzustellen (Haushaltssatzung siehe Anlage).
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